Novelle zieht THG-Förderung für Roller den Stecker

  • 2023-08-27
  • Allgemein


+++ Aktualisierung 29.07.2023: Heute ist es amtlich, die überarbeitete THG-Verordnung tritt in Kraft. Die THG-Prämie für E-Roller und Kleinkrafträder ist ab jetzt nicht mehr zulässig +++


Freiwillig zugelassene Fahrzeuge wie Roller sind ab sofort von der THG-Quote ausgeschlossen.


Nicht mehr zertifizierbare Fahrzeugklassen: L1e-A, L1e-B, L2e-P, L2e-U, L3e-A1, L3e (Art des Aufbaus = Feld 4 = B), L4e-A1, L6e-A, L6e-BP, L6e-BU, 24, 25

Weiterhin zertifizierbare Fahrzeugklassen: L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A, L5e-B, L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CP, L7e-CU, 26


Quelle: Link "§ 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert: „, für das eine Zulassungspflicht nach § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung besteht“


Was ist der Kern des Problems?

Ein ökologisch orientierter Besitzer eines E-Rollers verfügte normalerweise nur über ein kleines Versicherungskennzeichen und nicht über einen Fahrzeugschein. Infolgedessen konnten die formalen Anforderungen für einen Prämienantrag nicht erfüllt werden. Es gab jedoch einen bereits seit einiger Zeit bekannten Trick, um dennoch eine THG-Prämie für solche Kleinkrafträder zu erhalten. Das Schlüsselwort dazu hieß "freiwillige Zulassung".


Die Gesetzgeber hatten sich dazu entschlossen, Zweiräder ohne Zulassungspflicht von der potenziellen Prämienvergabe auszunehmen. Dies war eine Reaktion auf die zunehmende Anwendung dieses Zulassungs-Tricks. Das Ziel der Regierung war es, sicherzustellen, dass nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge eine THG-Prämie beantragt werden konnte.


Die Bedeutung der Unterstützung zulassungsfreier E-Fahrzeuge

Die Möglichkeit einer "freiwilligen Zulassung" wurde oft als Ausnutzung des Systems betrachtet, war jedoch eine legale Maßnahme zur Förderung von Kleinkrafträdern. Diese stellen eine sinnvolle Alternative zu Autos dar und bieten erhebliche ökologische, wirtschaftliche und praktische Vorteile. Es ist daher entscheidend, auch in der Zukunft Anreize für die Nutzung solcher Fahrzeuge zu schaffen, um die Öffentlichkeit für nachhaltige Mobilitätslösungen zu gewinnen.


Angesichts des ehrgeizigen Ziels der Bundesregierung, bis 2030 rund 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf den Straßen zu etablieren, wirken die jüngsten gesetzlichen Veränderungen kontraproduktiv.


Welche Auswirkungen hat das?

Das Streichen der Förderung für kompakte E-Fahrzeuge wie E-Roller und Kabinenfahrzeuge hat gravierende Folgen für die Umwelt, die Mobilitätslandschaft und die Wirtschaftlichkeit. Die Verbreitung umweltfreundlicher Kleinvehikel wird ins Stocken geraten oder sogar abnehmen, während gleichzeitig die Nutzung kostengünstigerer Benzinfahrzeuge ansteigt. Dies hätte längere Staus, mehr Schadstoffemissionen und einen erhöhten Bedarf an Parkraum zur Folge. Die Mobilitätskosten würden steigen und die Klimaziele der Bundesregierung wären schwerer erreichbar.


Schlussfolgerung

Die Förderung zulassungsfreier Elektrovehikel, wie etwa E-Roller und Kabinenfahrzeuge, ist entscheidend für die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Mobilitätskultur. Ohne den Anreiz durch die THG-Prämie wäre es wahrscheinlich, dass die Verbreitung umweltfreundlicher Kleinvehikel stagnieren oder sogar rückläufig sein würde. Dies hätte spürbare Konsequenzen für die Umwelt, die Mobilität und die Wirtschaft, einschließlich eines Anstiegs von Schadstoffemissionen und höheren Kosten für die Fortbewegung. Deshalb ist es unerlässlich, dass zulassungsfreie Elektrofahrzeuge weiterhin, wenn auch in abgeschwächter Form, durch die THG-Prämie unterstützt werden.


Wird es künfitg wieder eine THG-Prämie für E-Roller geben?

Hier möchte sich der Gesetzgeber nicht genau festlegen. Es heißt in einer Begründung zur Novelle:


Gleichwohl soll die Anrechnung von Strom aus bestimmten zulassungsfreien Fahrzeugenarten ermöglicht werden, falls sich bei steigender Anzahl in der Flotte der durchschnittliche Stromverbrauch für eine bestimme Fahrzeugklasse ermitteln lässt und diese eine signifikante Strommenge aufweisen, die den Aufwand rechtfertigt.


Diese vielversprechende Aussage in der Förderpolitik könnte den Weg für zulassungsfreie Elektrofahrzeuge wie E-Roller und Kabinenfahrzeugein der Zukunft wieder ebnen. Aktuelle Gesetzesänderungen scheinen die Tür für Anrechnungen von Strom aus diesen Fahrzeugklassen offen zu lassen, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Insbesondere müsste es eine steigende Anzahl dieser Fahrzeuge geben, aus der sich ein durchschnittlicher Stromverbrauch ermitteln lässt. Darüber hinaus müsste die gesamte Strommenge, die diese Fahrzeugklasse verbraucht oder spart, signifikant genug sein, um den administrativen Aufwand der Förderung zu rechtfertigen. Dies zeigt, dass es durchaus einen politischen Willen gibt, auch kleinere Elektrofahrzeuge in die Förderlandschaft zu integrieren, sofern sie einen messbaren, positiven Einfluss auf die Energiebilanz haben.