• Kann ich einen Teil meiner Prämie spenden?

    Ja das kannst du! Wir engagieren uns für nachhaltige Projekte und ermöglichen daher, einen Teil oder den gesamten Verkaufserlös von der THG Quote zu spenden. Sprich uns einfach an. Demnächst bieten wir die Möglichkeit über dein Kundenprofil individuell deinen Spendenanteil zu definieren, aber nur, wenn du das willst. Andernfalls leiten wir dir 100% Prämienerlös weiter.

  • Was kostet der Service?

    Da wir unsere Arbeitsabläufe weitgehend vereinfacht und automatisiert haben, behalten wir uns lediglich eine kleine Aufwandspauschale in Höhe von 25€ ein. Es fallen jedoch keine Provision an - im Gegenteil. Abzüglich der Aufwandspauschale zahlen wir 100% des Erlöses aus!

  • Wie kommt die Höhe der Prämie zustande?

    Der Handel mit THG-Quoten ist derzeit noch ein intransparentes Geschäftsfeld und beschränkt sich auf Makler, große und kleine Ölgesellschaften, und Quotenbroker wie uns. Der Verkaufspreis der THG-Quote basiert daher nicht auf dem Börsenhandel, sondern wird individuell und bilateral zwischen zwei Parteien festgelegt. In diesem Prozess wird der Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Nicht-öffentliche Preisinformationsdienste versuchen, das aktuelle Marktgeschehen abzubilden und veröffentlichen in regelmäßigen Abständen den aktuellen „Marktpreis“. Diese Veröffentlichung ist entscheidend für die Höhe der Prämie.

  • Welche Faktoren haben Einfluss auf die Prämienentwicklung?

    Der Ukraine-Krieg und die damit einhergehende Energiekrise haben dafür gesorgt, dass mehr Kohlestrom erzeugt wird. Zugleich hat der lange geplante Kernenergieausstieg dafür gesorgt, dass mehr Kernkraftwerke vom Netz gegangen sind. Beides führt dazu, dass der deutsche Energiemix kurzfristig " dreckiger " wurde: Im Jahr 2023 sind die mittleren Treibhausgasemissionen pro Energieeinheit Strom in Deutschland auf 135 kg CO2-Äquivalent pro Gigajoule gestiegen - 2022 waren es noch 119 kg CO2-eq/GJ (Quelle: Umweltbundesamt). Der Energiemix ist also sehr volatil und hängt stark von der Umweltpolitik, sowie anderen Einflussfaktoren ab. Im Laufe der Zeit steigt die vom Gesetzgeber vorgeschriebene THG-Minderungsquote, d.h. die fossilen Energieträger dürfen immer weniger CO2 emittieren. Wenn nun die fossilen Energieträger immer sauberer werden, sinkt im Vergleich dazu die CO2-Reduktion pro Elektrofahrzeug und damit auch die THG-Prämie. Dies erfolgt jedoch nur unter der Annahme, dass der Strommix (THG-Emissionen aus Strom) unverändert bleibt. Unter normalen Voraussetzungen sollte auch der Strom immer sauberer werden, es handelt sich also um eine hypothetische Annahme. Prinzipiell ist es schwierig, die weitere Wertentwicklung der THG-Quote oder der THG-Prämie verlässlich zu prognostizieren, da es viele Einflussfaktoren gibt: rechtliche Grundlagen, die Verfügbarkeit anderer Optionen zur Erfüllung der THG-Reduktionsziele (z.B. Beimischung von Biokraftstoffen) und andere ökonomische, geopolitische oder technologische Entwicklungen, die Angebot und Nachfrage im THG-Quotenhandel beeinträchtigen. Gerne empfehlen wir unseren Blog - dieser wird regelmäßig mit neusten Informationen geupdated. Zum Blog geht es hier: https://thg-experten.de/blog/posts

  • Kann meine Prämie auch niedriger ausfallen?

    Die Höhe der von uns beworbenen Prämie stellt den theoretischen Maximalwert dar, wenn die Höhe der Ausgleichszahlung (Strafzahlung) als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Dieser Maximalwert wird in den seltensten Fällen erreichbar sein, da die Quotenverpflichteten auch andere Möglichkeiten haben, ihre THG-Minderungsziele zu erreichen (z.B. durch Beimischung von Biokraftstoffen). Die tatsächliche Höhe Ihrer THG-Prämie richtet sich letztlich nach den erzielbaren Erlösen zum Zeitpunkt des Verkaufs Ihrer THG-Quote, wobei Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen. Daher können wir Ihnen zum Zeitpunkt Ihrer Registrierung nicht die genaue Höhe der THG-Prämie nennen, die Sie erhalten werden. Sie können aber sicher sein, dass wir versuchen werden, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

  • Was ist mit dem Thema Datensicherheit? Sind meine persönlichen Daten geschützt?

    Alle Ihre Dokumente und Ihr Datenverkehr werden nach den höchsten Standards verschlüsselt und auf Servern in Deutschland gespeichert. Die zur Verfügung gestellten Daten, einschließlich der hochgeladenen Dokumente, werden unter strikter Einhaltung des Datenschutzes (DSGVO) behandelt. Sie werden nur für die Vorgänge genutzt und gespeichert, die für die THG-Quote notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

  • Was passiert mit der THG-Quote, wenn ich die Prämie nicht beantrage?

    Es ist vorgesehen, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht genutzte THG Quoten an Quotengesellschaften veräußert. In diesem Fall geht die Prämie an den Staat. Sie können den Ölgesellschaften also nicht „schaden“, indem Sie die Prämie nicht beantragen. Stattdessen empfehlen wir Ihnen, das erhaltene Geld zu spenden. Ihre Spende können Sie dann in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

  • Was, wenn mein Elektroauto ein Saisonkennzeichen hat, fällt die THG Prämie dann geringer aus?

    Auch hier ist der Gesetzgeber großzügig. Falls Ihr Elektroauto nur die Hälfte des Jahres zugelassen sein sollte, erhalten Sie trotzdem immer die volle Prämienauszahlung.

  • Kann ich die Prämie auch mit einem Leasingfahrzeug beantragen?

    Ja, wenn Sie als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen sind. Üblicherweise wird die leasingnehmende Person als Fahrzeughalter*in angegeben. In der Theorie kann die leasingebende Person hier auch aufgeführt sein. Dies kann jede Leasinggesellschaft so handhaben, wie sie es möchte.

  • Kann ich mich als Unternehmen registrieren?

    Ja, Sie können sich bei uns als Unternehmen anmelden und in gleicher Weise wie private Personen profitieren. Registrieren Sie sich dafür als Unternehmen. Für die korrekte Abrechnung müssen Sie in ihrem Firmenprofil steuerrelevante Angaben machen. Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen wird Ihnen die angegebene Prämie netto zuzüglich Umsatzsteuer ausgezahlt. Selbstverständlich wird die Gutschrift auf die Firmenadresse ausgestellt.

  • Muss das Fahrzeug während des ganzen Abtretungszeitraum zugelassen sein?

    Nein, das müssen es nicht. Wichtig ist, dass Sie der Eigentümer des E-Fahrzeugs sind, wenn Sie bei uns den Antrag stellen.

  • Muss ich die Prämie versteuern?

    Für Privatpersonen: Der Erhalt von THG-Prämien für eFahrzeuge aus dem Privatvermögen sind nicht steuerbare Leistungen. Diese Prämien sind daher nicht einkommensteuerpflichtig. Für Unternehmen: Gehört das E-Fahrzeug zum Betriebsvermögen, stellen die THG-Prämien einkommensteuerlich Betriebseinnahmen dar und sind als Teil des Gewinns zu versteuern. Bitte bedenken Sie, dass Steuererklärungen sehr individuell sind und wir keine Steuerberatung durchführen. Bitte besprechen Sie das Thema daher bei Bedarf direkt mit Ihrem Steuerberater.

  • Mein E-Fahrzeug ist nicht in Deutschland zugelassen - kann ich trotzdem die THG-Prämie beantragen?

    Jein, die gesetzliche THG-Quote ist auf rein batterieelektrische Fahrzeuge beschränkt, die in Deutschland zugelassen sind und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) besitzen. Unabhängig davon können Sie unsere Plattform nutzen, um Freunde mit E-Fahrzeugen zu werben. Darüberhinaus bietet unser Partner "Elektrovorteil" für in Österreich zugelassene Fahrzeuge die THG-Quote an. Besuchen Sie einfach "Elektrovorteil.at" und reichen Sie dort den österreichischen Fahrzeugschein ein.

  • Was benötige ich für den Antrag auf eine Treibhausgasquote?

    Für Ihr Elektrofahrzeug benötigen Sie lediglich einen aktuellen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Hybridfahrzeuge sind leider nicht zertifizierbar.

  • Wann erhalte ich die Zahlung für meine Treibhausgasquote?

    Aufgrund des großen Andrangs bei den Behörden kann die Bearbeitungszeit einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir rechnen derzeit mit circa 5-6 Monaten. Den aktuellen Stand der Bearbeitung sehen Sie in Ihrem Nutzerprofil. Den aktuellen Stand der Behörden - sprich welche Antragsmonate derzeit abgearbeitet werden - können Sie hier einsehen: https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer

  • Wer kann beim Handel mit Treibhausgasquoten teilnehmen?

    Jeder Fahrzeughalter, egal ob privat oder gewerblich, auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zugelassen sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, solange Sie als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind.

  • Wie kann ich mein Benutzerprofil löschen?

    Sie können Ihr Benutzerprofil jederzeit selbstständig löschen. Gehen Sie dazu in Ihrem Nutzerkonto auf „Profil bearbeiten“ (https://thg-experten.de/profile) und wählen Sie die Funktion „Profil löschen“. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einem laufenden Vertragsverhältnis (insbesondere bei aktiven THG-Quoten-Anträgen) eine vollständige Löschung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO nur eingeschränkt möglich ist. In diesen Fällen erfolgt zunächst eine Pseudonymisierung, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder behördliche Vorgaben einer sofortigen Löschung entgegenstehen. Sobald diese Verpflichtungen nicht mehr bestehen, werden Ihre Daten vollständig gelöscht. Wenn Sie Ihr Benutzerprofil während eines aktiven Vertragszeitraums löschen, entfällt der Anspruch auf Auszahlung der Prämie, da eine weitere Bearbeitung und Kommunikation zum Antrag nicht mehr möglich ist. Eine nachträgliche Geltendmachung der Prämie ist dann ausgeschlossen. Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: https://thg-experten.de/conditions

  • Wo werden Treibhausgasquoten gehandelt und wer sind die Käufer?

    THG-Quoten werden nicht wie CO2-Zertifikate an einer Energiebörse gehandelt. Dementsprechend handelt es sich immer um einen zivilrechtlichen Verkauf und der Markt ist für den Endverbraucher leider nicht sehr transparent.

  • Was passiert, wenn ich mein Elektroauto verkaufe?

    Wenn Sie Ihr E-Auto verkaufen, endet Ihre Zulassung am Ende des jeweiligen Jahres. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall einfach formlos. Ihr THG-Bonus für das laufende Jahr steht Ihnen in vollem Umfang zu, da ein E-Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Der neue Besitzer Ihres E-Autos kann dann die Quote ab dem nächsten Jahr beantragen. Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, heißen wir Sie und Ihr neues E-Auto natürlich gerne wieder willkommen.

  • Kann ich meine THG-Quote nicht einfach selbst monetarisieren?

    Theoretisch können Sie Ihre THG-Quote auch selbst beim Umweltbundesamt beantragen. In der Praxis macht dies jedoch wenig Sinn, da quotenpflichtige Unternehmen nur große Mengen abnehmen, sonst lohnt sich der Verwaltungsaufwand nicht. Wir bündeln Ihre Quoten und haben so eine gute Chance, den bestmöglichen Preis für Sie zu erzielen.

  • Wie tragen die Umweltzertifikate zum Klimaschutz bei?

    Mit der Treibhausgasquote oder der Ausgabe von Umweltzertifikaten will die Bundesregierung finanzielle Mittel von fossilen Produkten auf erneuerbare Energien im Verkehr umverteilen. Auf diese Weise wird eine effiziente Förderung des emissionsfreien Verkehrs geschaffen.