Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2022

§1 - Gegenstand der AGB

  1. Die Ecoturn GmbH (im Folgenden „Ecoturn“), stellt eine Plattform (im Folgenden „Plattform“) zur Geltendmachung und Vermarktung des Rechts bezüglich der Treibhausgasminderungsquote für batteriebetriebene Fahrzeuge und nichtöffentliche Ladepunkte (im Folgenden „THG-Quote“) zur Verfügung. Diese Poolingaktivität (gebündelte Vermarktung) basiert auf der jeweils gültigen Fassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes i.V.m. der jeweils gültigen Fassung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV)
  2. Betreiber von nichtöffentlichen Ladepunkten im Sinne der Ladesäulenverordnung, die Halter von Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb (im Folgenden „Elektrofahrzeuge“), haben die Möglichkeit, sich auf der Plattform zu registrieren, um ihr Recht auf Geltendmachung und Vermarktung des Rechts bezüglich der THG-Quote wahrzunehmen.
  3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Zurverfügungstellung der Dienste durch Ecoturn und die Nutzung dieser Dienste und Übertragung von Rechten bezüglich THG-Quoten durch die Plattformnutzer (im Folgenden „Nutzer“). Sie gelten ausschließlich zwischen den Parteien. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Verweise beziehen sich auf Regelungen dieser AGB, sofern sich nichts anderes aus diesen ergibt.


§2 - Registrierung auf der Plattform; Vertragsschluss

  1. Ecoturn bietet sowohl Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (im Folgenden „Privatnutzer“) als auch Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden „Unternehmensnutzer“) die Möglichkeit an, sich auf der Plattform kostenfrei zu registrieren.
  2. Voraussetzung für die Registrierung eines Privatnutzers ist, dass es sich um eine natürliche Person handelt, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die ihren Wohnsitz in Deutschland hat.
  3. Voraussetzung für die Registrierung eines Unternehmensnutzers ist, dass es sich um ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland handelt. Die im Namen des Unternehmensnutzers handelnde Person versichert mit der Registrierung, berechtigt zu sein, für den Unternehmensnutzer handeln zu dürfen.
  4. Die Darstellung der Registrierungsmöglichkeit stellt nur eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots gegenüber Ecoturn dar, sodass der Nutzer gegen Ecoturn keinen Anspruch auf Registrierung hat.
  5. Um sich auf der Plattform zu registrieren, muss der Nutzer die in der Eingabemaske abgefragten Informationen eingeben. Sodann muss er die Schaltfläche „Registrierung absenden“ betätigen und die Geltung der AGB bestätigen.
  6. Ecoturn bestätigt die Registrierung per E-Mail. Dadurch kommt ein Vertrag zwischen Ecoturn und dem Nutzer auf der Basis dieser AGB zustande. Der Vertrag beginnt mit Bestätigung der Registrierung durch Ecoturn zu laufen und läuft unbefristet.
  7. Nach der Erstellung des Accounts muss der Nutzer seine angegebene E-Mail-Adresse durch Öffnen eines Bestätigungslinks bestätigen.
  8. Durch den Abschluss des Vertrages berechtigt der Nutzer Ecoturn, übertragene THG-Quote(n) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte zu vermarkten. § 5 Ziff. 1 ist zu beachten.
  9. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Abschluss des Vertrages. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, das Angebot des Nutzers ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder nicht anzunehmen.


§3 - Rechte, Pflichten und Haftung des Nutzers

  1. Der Nutzer erhält auf der Plattform die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge anzumelden.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen sowie für die Aktualität und Richtigkeit seiner Daten zu sorgen, und muss insbesondere über das Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote verfügungsbefugt sein (vgl. § 1 Abs. 1 und 2).
  3. Der Nutzer ist nicht berechtigt, sich mehrfach mit unterschiedlichen persönlichen Daten zu registrieren.
  4. Dem Nutzer ist es verboten, von seinem Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für denselben Zeitraum mehrfach Gebrauch zu machen. Ecoturn behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlung eine Aufwandspauschale von 50,00 EUR pro Verstoß geltend zu machen. Die Geltendmachung dieser Kosten berührt andere Schadenspositionen nicht.
  5. Der Nutzer haftet für sämtliche Schäden, die Ecoturn dadurch entstehen, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat.
  6. Der Nutzer führt keinen Missbrauch oder Betrug über seinen Account durch oder schadet dem Anbieter auch nicht in anderer Weise durch die Nutzung.
  7. Teilt das Umweltbundesamt Ecoturn mit, dass für ein Fahrzeug des Nutzers in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person oder ein anderes Unternehmen als Ecoturn das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote übertragen wurde, so ist Ecoturn berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zu verweigern.
  8. In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der Nutzer Ecoturn die erforderlichen Informationen unverzüglich übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.


§4 - Anmeldung eines Elektrofahrzeugs

  1. Anmeldeberechtigt sind solche Elektrofahrzeuge, deren Zulassungsbescheinigung Teil I (Im Folgenden: „Fahrzeugschein“) gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung bei der Kraftstoffart oder Energiequelle die Angabe „Elektro“ ausweist (Code: 0004)
  2. Die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs durch Privatnutzer erfordert, dass der Privatnutzer auf dem Fahrzeugschein als Halter des Elektrofahrzeugs eingetragen ist, oder dass der Privatnutzer ausdrücklich durch den Halter für die Anmeldung des jeweiligen Elektrofahrzeuges bevollmächtigt wurde.
  3. Die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs durch Unternehmensnutzer erfordert, dass der Nutzer berechtigt ist, für das Unternehmen handeln zu dürfen.
  4. Zur Anmeldung muss der Nutzer eine beiderseitige gut lesbare Ablichtung seiner ZLB auf der Plattform hochladen.
  5. Die Anmeldung erfolgt, in dem der Nutzer die ZLB auf der Plattform hochlädt.
  6. Ecoturn wird die zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die ZLB, mit einem für Ecoturn zumutbaren Aufwand prüfen, z.B. durch IT-gestützte Auswertungsprozesse, und den Nutzer über den Ausgang der Prüfung informieren.
  7. Die Anmeldung kann bis zum 10. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres erfolgen; spätere Uploads werden von Ecoturn für das jeweils aktuelle Verpflichtungsjahr abgelehnt.


§5 - Übertragung des Rechts auf Vermarktung

  1. Der Nutzer überträgt mit dem Upload seiner ZLB sämtliche Rechte im Hinblick auf die Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für das in der jeweiligen ZLB genannte Fahrzeug für einen definierten Übertragungszeitraum (nachfolgend Zeitraum). Der Zeitraum für den die Übertragung erfolgt, richtet sich nach § 8 Abs. 1.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, die THG-Quote eines angemeldeten Elektrofahrzeugs für den Zeitraum weder an einen Dritten zu verkaufen noch das Recht zur Vermarktung der THG- Quote an einen Dritten abzutreten.
  3. Mit der Anmeldung des Elektrofahrzeugs stimmt der Nutzer der notwendigen Anmeldung der abgetretenen THQ-Quote sowohl beim Umweltbundesamt als auch der Anmeldung und Anträgen bei sonstigen Behörden, und der Übermittlung der ZLB sowie der Daten des Nutzers an Dritte ausdrücklich zu.
  4. Ecoturn wird die nach § 5 Abs. 1 übertragenen Rechte im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung Abnehmern zur weiteren Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote anbieten.
  5. Ecoturn wird sich pflichtgemäß bemühen, dieses Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote zu einem möglichst hohen Preis zu vermarkten bzw. zu verwerten. Dabei steht es im ausschließlichen Ermessen von Ecoturn, über den Preis, den Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Vermarktung bzw. Verwertung des Rechts zu entscheiden. Ecoturn hat insbesondere keinen Einfluss auf die Preisdynamik im Treibhausgasminderungsmarkt.
  6. Die erfolgreiche Geltendmachung und Vermarktung des Rechts hinsichtlich der THG-Quote hängt unter anderem davon ab, dass die zuständige Behörde das Bestehen des Rechts bestätigt.


§6 - Auszahlung des Erlöses & Pauschale

  1. Der Nutzer erhält von Ecoturn für die Übertragung seines Rechts auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote eine Vergütung, welche sich aus der gewählten Prämienoption ergibt. Die Einzelheiten zur Prämienhöhe und -auszahlung ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Prämienoption im Rahmen der Anmeldung und werden dem Nutzer in seinem persönlichen Kundenprofil ausgewiesen. Je nach gewählter Prämienoption hängt die genaue Höhe der Vergütung vom Vermarktungspreis der gebündelten Quoten ab.
  2. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Fahrzeugklasse des angemeldeten Elektrofahrzeugs (laut Fahrzeugschein) und bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung des Elektrofahrzeugs. Die Höhe der Vergütung entspricht der Höhe der Vergütung, die im Zeitpunkt der Anmeldung des Elektrofahrzeugs des Nutzers auf der Plattform angeboten wird.
  3. Ecoturn ist berechtigt, für einzelne Kalenderjahre eine zusätzliche Bonuszahlung anzubieten. Die Höhe der Bonuszahlung wird dem Nutzer im Zeitpunkt der Anmeldung des Elektrofahrzeugs bzw. deren Verlängerung angezeigt. Der Nutzer kann die Höhe der Bonuszahlung für jedes angemeldete Elektrofahrzeug in seinem Account einsehen.
  4. Nachdem Ecoturn die THG Quote verkauft hat und der Kaufpreis auf seinem Konto eingegangen ist, wird die Vergütung dem Nutzer binnen 4 Wochen ausgezahlt.
  5. Abrechnungen erfolgen in Form von Rechnungsgutschriften.
  6. Auszahlungen werden unter Verwendung der vom Nutzer im Account hinterlegten Daten getätigt. Ecoturn übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten und ist entsprechend nicht haftbar, falls diese Daten fehlerhaft sind.
  7. Ecoturn bietet optional einen Service zum Vertragsneuabschluss unter Beibehaltung der bisher angegebenen Daten (insb. Zulassungsbescheinigung Teil 1) an. Dieser Service kann über das Nutzerprofil oder via E-Mail aktiviert werden. Für diesen Service zahlt der Nutzer eine Aufwandsentschädigung (Pauschale), entsprechend der aktuellen Preisbedingungen, abrufbar über das Nutzerprofil.
  8. Abtretungen von Ansprüchen auf Vergütung des Nutzers aus dem Account bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung durch Ecoturn.


§6a - Direktzahlung

  1. Wählt der Nutzer ein Auszahlungsmodell mit „Direktzahlung“, so wird die Zahlung binnen 5 Tagen (Werktage außer Samstag) nach Annahme des Antrags durch Ecoturn und positiver Formalprüfung der vom Nutzer angegeben Daten angewiesen.
  2. Falls bei Vertragsabschluss dem Nutzer in der Eingabemaske verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten angezeigt werden, steht es ihm frei, eine Option auszuwählen. Ecoturn ist nicht verpflichtet, alle Auszahlungsmöglichkeiten dem Nutzer anzubieten.
  3. Die Option der Direktzahlung wird nur angeboten, soweit der Nutzer auf sein Widerrufsrecht verzichtet und der sofortigen Ausführung des Vertrags zustimmt. Eine Direktzahlung ist aus Gründen der Betrugsprävention grundsätzlich nur möglich, wenn Fahrzeughalter und der Inhaber des vom Nutzer angegeben Auszahlungskonto übereinstimmen. Bei auffälligen, widersprüchlichen Angaben sieht Ecoturn vor die Direktzahlung abzulehnen und die Auszahlung auf den Standard-Tarif umzuwandeln. Der Nutzer wird per E-Mail darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
  4. Ecoturn behält sich das Recht vor, bei Auszahlung ohne Berechtigung oder Nichterfüllung der Voraussetzungen eine Aufwandspauschale von 50,00 EUR pro unberechtigt eingereichtes Elektrofahrzeug geltend zu machen. Die Geltendmachung dieser Kosten berührt andere Schadenspositionen nicht. Wenn ein Nutzer mehr als ein Elektrofahrzeug für die Direktzahlungsoption anmeldet, behält sich Ecoturn das Recht vor, nach dem zweiten Elektrofahrzeug eine individuelle Prüfung durchzuführen.
  5. Falls der Nutzer sich bei der Registrierung für die Option der Direktzahlung entscheidet, ist eine auf Anfrage von Ecoturn eine Legitimation erforderlich. Der Nutzer wird dabei aufgefordert, ein Foto seines Personalausweises oder Reisepasses hochzuladen, welches Vorder- und Rückseite umfasst, um seine Identität zu verifizieren. Nach Erhalt des positiven Bescheids des Umweltbundesamts werden die Daten des Nutzers gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Verifikation ist stets persönlich durchzuführen und kann nicht auf einen Dritten übertragen werden.


§7 - Vertragslaufzeit; Kündigung

  1. Der Vertrag über die Nutzung dieser Plattform wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Für die Übertragung der THG-Quote gilt § 7 (3) und § 8. Hinsichtlich der Übertragung der THG-Quote findet keine automatische Vertragsverlängerung statt, der Nutzer kann für jeden Übertragungszeitraum entscheiden, ob er die Leistungen von Ecoturn in Anspruch nehmen möchte.
  2. Ecoturn steht das Recht auf außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer entgegen § 3 Abs. 2 wahrheitswidrige Angaben getätigt hat und/oder über das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der jeweiligen, von ihm angemeldete THG-Quote nicht verfügungsbefugt war.
  3. Wird der Vertrag vor Ablauf des 31.12. des jeweils laufenden Kalenderjahres beendet, nachdem der Nutzer sein(e) Recht(e) auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote bereits an Ecoturn übertragen hat, bleibt Ecoturn zur Geltendmachung und Vermarktung der übertragenen THG-Quoten berechtigt; d.h. es findet keine Rückübertragung, sondern eine Geltendmachung und Vermarktung der Quote für den jeweils angemeldeten Zeitraum statt. Insbesondere kann der Nutzer von bereits übertragenen Rechten weder selbst noch mit Hilfe eines Dritten Gebrauch machen. Soweit es zu einer Auszahlung des Erlöses kommt, wird Ecoturn diesen dem Nutzer (entsprechend dieser AGB) trotz des beendeten Vertrags an die auf der Plattform vormals angegebene Bankverbindung überweisen. Für die Höhe dieses Erlöses gilt § 6.


§8 - Übertragungszeitraum; Abmeldung des Elektrofahrzeugs bei Ecoturn

  1. Meldet ein Nutzer auf der Plattform sein Elektrofahrzeug an, um dadurch sein Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote zu übertragen, so endet der Zeitraum mit dem 31.12. des jeweils laufenden Kalenderjahres. Dem Nutzer steht das Recht zu, sein Elektrofahrzeug direkt für mehrere Zeiträume anzumelden und damit sein Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für diese zusätzlichen Zeiträume zu übertragen.
  2. Dem Nutzer steht das Recht zu, das auf der Plattform angemeldete Elektrofahrzeug abzumelden. In diesem Fall treten die Wirkungen des § 7 Abs. 3 ein. Der Nutzer kann erst wieder zum nächsten Zeitraum, falls gewünscht, eine erneute Anmeldung des jeweiligen Elektrofahrzeugs vornehmen.
  3. Der Nutzer ist zur unverzüglichen Meldung an Ecoturn verpflichtet, sofern er nicht mehr Halter des Fahrzeugs ist. Wird während eines Übertragungszeitraumes die Zulassung eines Fahrzeugs auf einen Dritten übertragen, ist der ursprüngliche Inhaber der Zulassung verpflichtet, diesen Dritten darauf hinzuweisen, dass für den laufenden Übertragungszeitraum eine Übertragung der THG-Quote an Elektrovorteil erfolgt ist. Ist der Nutzer nicht Inhaber der Zulassung für das gegenständliche Fahrzeug, hat der den tatsächlichen Inhaber der Zulassung auf diese Verpflichtung hinzuweisen.
  4. Der Nutzer kann den Zeitraum um ein weiteres Kalenderjahr verlängern (nachfolgend „Verlängerung“). Die Verlängerung kann für jedes angemeldete Fahrzeug beliebig oft durchgeführt werden. Die Verlängerung erfolgt entweder durch
  5. erneutes Hochladen des Fahrzeugscheins im Account des Nutzers oder
  6. durch Bestätigung des Nutzers, dass der bereits hochgeladene Fahrzeugschein mit dem bestehenden Fahrzeugschein identisch ist.
  7. Mit der Verlängerung des Vertrages entsprechend Ziffer 4 kommt ein neuer Vertrag gemäß den jeweils gültigen AGB zustande. Die Bestimmungen aus §2 gelten entsprechend.
  8. Der Anbieter wird den Nutzer vor Ablauf des Zeitraums auf die Möglichkeit der Verlängerung aktiver Fahrzeuge hinweisen.


§9 - Haftungsbeschränkung

  1. Für Schäden, die durch Ecoturn oder durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet Ecoturn unbeschränkt.
  2. In sonstigen Fällen haftet Ecoturn - soweit in Absatz 4 nicht abweichend geregelt - nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
  3. Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen von Ecoturn , wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die sich aus Absatz 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


§10 - Form und Sprache von Erklärungen; Vertragstextspeicherung

  1. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses abgegeben werden, haben auf elektronischem Weg zu erfolgen (z.B. über die Kontaktmöglichkeiten auf der Plattform), sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften eine andere Form der Kommunikation erfordern.
  2. Vor Absenden einer vertragsrelevanten Erklärung erhält der Nutzer die Möglichkeit, seine Eingabe zu überprüfen und etwaige Eingabefehler durch das Anklicken der „zurück“-Schaltfläche und einer Neueingabe der jeweiligen Angabe zu korrigieren. Darüber hinaus kann der Nutzer jederzeit in seinem nach der Registrierung eingerichteten Profil seine Angaben bearbeiten.
  3. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird für drei Jahre ab Vertragsschluss von Ecoturn gespeichert.


§11 - Online-Streitbeilegung für Verbraucher (§ 13 BGB) und Teilnahme vor Verbraucherschlichtungsstellen

  1. Die EU-Kommission stellt auf ihrer Website eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter folgendem Internet-Link bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
  2. Diese Plattform dient einer außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Online-Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher als Käufer bzw. Dienstberechtigter beteiligt ist.
  3. E-Mail: info@thg-experten.de
  4. Ecoturn ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.


§12 - Änderungen der AGB

  1. Ecoturn behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit
  2. dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt, und
  3. durch die Änderungen nicht die wesentlichen Geschäftseigenschaften des Vertrags, insbesondere die von Ecoturn geschuldeten entgeltlichen Leistungen, umgestaltet werden.
  4. Über derartige Änderungen wird Ecoturn den Nutzer mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Nutzer kann den Änderungen vor ihrem geplanten Inkrafttreten entweder zustimmen oder die Änderungen ablehnen. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Ecoturn in ihrem Angebot besonders hinweisen.
  5. Lehnt der Nutzer die Änderungen ab, haben beide Parteien das Recht, die Geschäftsverbindung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht wird Ecoturn den Nutzer im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.


§13 - Anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).



§14 - Datenschutz

  1. Der Anbieter wird die Daten des Nutzers nach den gesetzlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen.
  2. Ohne Einwilligung des Nutzers wird der Anbieter Daten des Nutzers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, der Abtretung und für die Inanspruchnahme der Plattform und Abrechnung erforderlich ist.
  3. Zu den Einzelheiten über Umfang und Verwendung von Daten und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die im Rahmen der Plattform jederzeit über den „Datenschutzerklärung“ in druckbarer Form abrufbar ist


§15 - Schlussbestimmungen

  1. Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Unternehmensnutzer handelt, ist Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Ecoturn, sofern nicht ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz von Ecoturn.
  3. Für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Für Privatnutzer ist der Gerichtsstand der gesetzliche Gerichtsstand.
  5. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Änderungen oder Ergänzungen durch individuelle Vereinbarung bedürfen nicht der Schriftform.
  6. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Es gelten anstatt der ungültigen Bestimmung jene als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen.


§16 - Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Ecoturn GmbH

Ludwig-Ganghofer-Str. 1

82031 Grünwald

vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Schubert

E-Mail: info@thg-experten.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Ecoturn GmbH, Ludwig-Ganghofer-Str. 1, 82031 Grünwald

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.


Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.