Update zur RED III: Verzögerungen und ihre Folgen

  • 2025-12-03
RED III STAND

Die politische Umsetzung der RED III-Richtlinie bleibt auch zum Jahresende in einer heißen Phase. Verzögerungen, Kompetenzkonflikte zwischen den Ministerien und neue Details aus einem geleakten Kabinettsentwurf sorgen für erhebliche Unsicherheiten im THG-Quotenmarkt. Gleichzeitig zeigen die jüngsten Preisbewegungen, wie sensibel Marktteilnehmer auf regulatorische Signale reagieren.




RED III Zeitplan: Kabinettsentscheidungen als Schlüssel

Der bereits geplante Kabinettsbeschluss zur RED III musste kurzfristig verschoben werden, ausgelöst durch interne Konflikte zwischen Bundesministerium für Finanzen und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Der Streit ist beigelegt, jedoch steht die Richtlinie weiterhin nicht auf der beschlussfähigen Agenda. Als letzte realistische Termine gelten der 3. und 10. Dezember. Diese beiden Sitzungen sind entscheidend. Nur wenn die Kabinettsbefassung noch in diesem Jahr erfolgt, besteht realistisch die Chance, dass RED III im Jahr 2026 rückwirkend in Kraft treten kann. Das parlamentarische Verfahren mit drei Lesungen im Bundestag plus Beratung im Bundesrat macht ein Inkrafttreten zum 1. Januar ohnehin unmöglich. Nach Experteneinschätzung gilt ein nachträgliches Inkrafttreten nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt als aussichtsreich. Eine Rückwirkung, die erst nach März 2026 greifen würde, wird nicht mehr als vertretbar angesehen. 


Marktauswirkungen: Die Verzögerungen führen aktuell zu leicht sinkenden THG-Preisen. Sollte RED III erst 2027 in Kraft treten, würde dies das wirtschaftliche Fundament des THG-Quotenmarkts stark erschüttern, da Marktteilnehmer zunehmend vorsichtig agieren.

 



Neue Details aus geleaktem Entwurf: Palmöl und Kontrollen verschoben

Der geleakte Kabinettsentwurf zeigt zwei wesentliche Änderungen: Ausschluss von Palmöl-Derivaten und verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen, beide Maßnahmen sollen erst ab 2027 umgesetzt werden. Hintergrund ist die Sorge des BMUV, dass eine rückwirkende Umsetzung aufgrund der Verzögerungen nicht rechtssicher wäre.


Marktauswirkungen: Diese Verschiebung wirkt preisdämpfend, da risikobehaftete Mengen weiterhin in den Markt gelangen können.




Quotenanpassungen ab 2027: Preisstütze und Carryover-Effekt

Leichte Anpassungen der Quotenhöhe ist für 2027 vorgesehen. Kurzfristig hat dies zu einer Unterstützung der Preise für 2027er-Quoten geführt, und erste Handelsvolumina sind sichtbar.


Marktauswirkungen: Gleichzeitig wird 2027 durch ein höheres Carryover geprägt sein: Übererfüllungen aus Vorjahren können in größerem Umfang angerechnet werden, was preissenkend wirkt, da zusätzliche Mengen in den Markt zurückfließen.




Reform der Biokraft-NachV: Strengerer Vertrauensschutz

Gleichzeitig zur RED III wird ebenfalls die Biokraftstoff-Nachaltogkeitsverordnung überarbeitet. Ziel ist eine Einschränkung des bisher sehr starken Vertrauensschutzes, der Marktakteuren weitgehende Sicherheit bot. Ein Beispiel sind die „arabischen Mengen“, die bislang trotz erheblicher Zweifel anerkannt wurden. Mit der Reform könnten solche Mengen künftig aberkannt werden.


Marktauswirkungen: Mehr Marktstabilität soll mittelfristig geschaffen werden durch strengere Auslegung und könnte fragwürdige Mengen bereinigen, mit stabilisierendem Effekt auf die THG-Preise.




Fazit:

Entscheidend für die Weichenstellung des THG-Quotenmarkts sind die kommenden Wochen. Kabinettsentscheidungen bestimmen nicht nur den Startpunkt von RED III, sondern auch das Risikoprofil des Systems. Bis dahin bleibt der der Markt volatil, geprägt von regulatorischem Druck, Preisimpulsen und wachsender Vorsicht der Marktakteure.

Wir verfolgen die Entwicklungen eng, insbesondere die anstehenden Kabinettstermine, und halten Sie selbstverständlich informiert.